Honorar

Angepasstes Eisbergmodell nach Dr. Klinghardt

Behandlung & Honorare

In der Regel erfolgt die Behandlung in meiner Praxis. natürlich abhängig von Art und Intensität der Erkrankung, in einem Abstand von 2 bis 4 Monaten.

In unkomplizierten Fällen kann der Therapieplan, im Sinne der Kosten- und Zeiteffizienz, auf 4 Monate vorherbestimmt werden.
In komplexen Fällen, mit vielen sich überlagernden und koexistenten Krankheitsfaktoren empfiehlt sich ein Termin alle 2 Monate.

Kürzere Abstände machen bei meiner Art zu therapieren wenig Sinn, da Dinge, wie Entgiftung, Infektionstherapie etc. einfach Zeit brauchen, bis man den nächsten Schritt angehen kann.

Vom Ausgleich

Die Abrechnung erfolgt gemäß den Ziffern des Gebührenverzeichnises für Heilpraktiker (GebüH), soweit von diesem erfasst, wobei die einzelnen Abrechnungsposten auch über den Sätzen der GebüH liegen können.

Die Behandlungskosten werden in der Regel (abhängig von den individuellen Versicherungskonditionen) von den privaten Krankenkassen übernommen, wobei inzwischen immer mehr Leistungen & Abrechnungen gekürzt werden und manche Kassen auch nur Heilpraktikerrechnungen anerkennen, welche ihren eigenen Kategorien bzw. Zertifizierungen entsprechen. Hier müssten Sie selbst Rücksprache halten mit der Kasse.

Mit gesetzlichen Kassen können Heilpraktiker nicht abrechnen, hier müssten Sie als Patient die Kosten selbst tragen.

Das Honorar beträgt für Ersttermine pauschal € 185,- und für Folgetermine bei € 150,-  inkl. Vor- und Nachbereitungszeiten, Erstellung von Behandlungsplänen, Traumatherapie (soweit erforderlich)

Wenn möglich, stelle ich die benötigten Arzneien, nach ausführlicher Testung selbst als Frequenzmittel her. Dies erlaubt die Zusammenfassung mehrer Mittel zu einem einzigen und somit eine erhebliche Reduktion der Arzneikosten für den Patienten.
In dem Fall erhöhen sich die Behandlungskosten um die Herstellungskosten der Mittel.


Die Honorare können auf Wunsch auch zinsfrei in monatlichen Raten i.H.v. € 50,- bezahlt werden.
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